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Fahrtschreiber Überprüfung

Fahrtschreiber 1318Fahrtschreiber 1319Fahrtschreiber 1324Fahrtschreiber 1381
Der Tachograf, vielleicht bekannt als Fahrtschreiber, muss gesetzlich alle 2 Jahre – laut §24/24a – überprüft werden. In unserer Firma sind wir in der Lage alle Fahrtschreiber zu Überprüfen, also warten Sie nicht zulange und vereinbaren Sie einen Termin, besser 5 Tage vor Ablauf als 5 Tage nach Ablauf des
gültigen Einbauschildes.


Sie erreichen uns in unseren Öffnungszeiten persönlich oder per Mail.


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