Der Tachograf, vielleicht bekannt als Fahrtschreiber, muss gesetzlich alle 2 Jahre – laut §24/24a – überprüft werden. In unserer Firma sind wir in der Lage alle Fahrtschreiber zu Überprüfen, also warten Sie nicht zulange und vereinbaren Sie einen Termin, besser 5 Tage vor Ablauf als 5 Tage nach Ablauf des gültigen Einbauschildes.
Sie erreichen uns in unseren Öffnungszeiten persönlich oder per Mail.



















