Seit 1. Mai 2006 müssen laut EU-Verordnung alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von über 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen
Kontrollgerät ausgerüstet sein.
Der Tachograf, vielleicht bekannt als Fahrtschreiber, muss gesetzlich alle 2 Jahre – laut §24/24a – überprüft werden. Als Tachodienst in Linz sind wir in der Lage alle Fahrtenschreiber zu
Überprüfen. Durch unsere langjährige Erfahrung, garantieren wir für eine schnelle und qualitativ hochwertige Arbeit.